E L S T E R - Die elektronische Steuererklärung
Das Projekt "ELSTER" (ELektronische STeuerERklärung)
Ziel von ELSTER ist es, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten.
Immer mehr Bürger erstellen ihre Steuererklärungen am PC. Wenn Sie am Verfahren ELSTER teilnehmen, werden Ihre Steuererklärungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zur Weiterverarbeitung in den Rechenzentren der einzelnen Bundesländer übermittelt.
Zu weiteren Informationen über das Projekt "ELSTER".
"ElsterFormular"
Mit dem Programm "ElsterFormular" bietet die Steuerverwaltung eine kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärungen am PC und der anschließenden elektronischen Datenübermittlung an. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden durch ElsterFormular auf formale Richtigkeit überprüft. Gegebenenfalls werden Sie auf fehlende bzw. unbedingt notwendige Angaben hingewiesen.
Verbunden mit der elektronischen Datenübermittlung ist der Ausdruck einer Kurzerklärung, die zu unterschreiben und gemeinsam mit den Belegen an das zuständige Finanzamt zu senden ist. Ein Ausdruck der Steuer-Formulare oder ihr Bedrucken ist daher nicht vorgesehen.
Nehmen Sie am Authentifizierungsverfahren von ElsterFormular teil oder übermitteln Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Lohnsteuer-Anmeldung, entfällt der Erklärungsausdruck.
Bei Übermittlungen von Daten zu
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- Lohnsteuer-Anmeldungen sowie
- Anträgen auf Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung
wird keine komprimierte Steuererklärung ausgedruckt; eine zusätzliche Übermittlung in Papierform ist nicht notwendig.
Zu weiteren Informationen zum Steuerprogramm der Finanzverwaltung "ElsterFormular"
Zum Benutzerleitfaden ElsterFormular mit Hinweisen zur Handhabung des Programms
Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung- und der Lohnsteuer-Anmeldung
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 sind Unternehmer und Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Diese Änderung gilt für alle (Vor-)Anmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.
Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das Finanzamt auf eine elektronische Übermittlung verzichten (begründeter schriftlicher Antrag erforderlich).
Zu weiteren ELSTER-Informationen für Unternehmer
Das Projekt "ElsterLohn"
Die Arbeitgeber übermitteln - über eine spezielle Lohnabrechnungssoftware - die auf der Lohnsteuerkarten-Rückseite zu bescheinigenden Lohnsteuerdaten (Lohnsteuerbescheinigungsdaten)
- ab dem 1.1.2005 für den Veranlagungszeitraum 2004 in bestimmten Fällen (wenn die Lohnabrechnung bisher maschinell vorgenommen wurde) und
- ab dem 1.1.2006 grundsätzlich in allen Fällen
nur noch elektronisch an die Steuerverwaltungen der Länder. Vom Arbeitgeber erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine gesonderte Aufstellung der elektronisch übermittelten Daten. Auf den Internetseiten des Projekts "ElsterLohn" finden sich wichtige Informationen für die Arbeitgeber.
Zu weiteren ELSTER-Informationen für Arbeitgeber
Mit dem Verfahren "ElsterLohn" wird ein wichtiger Schritt in Richtung "Papierlose Steuererklärung" gemacht. Sind die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt worden, kann das Finanzamt diese Daten bei der Veranlagung zur Einkommensteuer später ebenfalls elektronisch abrufen. Was von Arbeitnehmer/innen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten zu beachten ist, finden Sie in einem speziellen Informationsblatt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Erklärungsformularen zur Einkommensteuer.
Zu weiteren ELSTER-Informationen für Arbeitnehmer/innen
[Stand: 02/2008]


