Formulare
Wichtige Änderung bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs seit 1. Juli 2007:Seit 1. Juli 2007 darf auch in Baden-Württemberg die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.
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Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Informationen zum Angebot der Steuerverwaltung für Steuererklärungsvordrucke und Internet-Formulare sowie zur "elektronischen Steuererklärung" mit ELSTER.
1. Abgabe von Steuererklärungen
Allgemeine Hinweise zur gesetzlichen Verpflichtung.
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2. Wie kommt man zu den Steuererklärungsvordrucken?
Die verschiedenen Möglichkeiten, wie man Steuererklärungsvordrucke erhält.
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3. ELSTER - Die "Elektronische Steuererklärung"
Steuererklärungsdaten elektronisch übermitteln - der bequemste und schnellste Weg über das Internet!
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4. Hinweise zu den Internet-Formularen
Allgemeine Hinweise zur Nutzung des Download-Angebots.
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5. Das Download-Angebot
Wählen Sie aus, was Sie herunterladen wollen.
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[Stand: 01/2008]

