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Kraftfahrzeugsteuer

Wichtige Änderung bei der Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Juli 2009:

Zum 01.07.2009 ist die Verwaltungs- und Ertragshoheit über die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übergegangen.
Daneben orientiert sich die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassen werden, am CO2-Ausstoß.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

-Wohnmobilbesteuerung – Änderung ab 2010
-Neue Kraftfahrzeugsteuer für Pkw in Kraft getreten

Bitte beachten Sie, dass sich die unten stehenden Beiträge zu den FAQs in Überarbeitung befinden. Sie werden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.


Zulassung eines Kraftfahrzeugs ab 01. Juli 2007

Seit dem 1. Juli 2007 darf auch in Baden-Württemberg die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug grundsätzlich erst zulassen, wenn der Fahrzeughalter das Finanzamt schriftlich zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Bankkonto ermächtigt hat.

Die Zulassung durch die Zulassungsbehörde erfolgt erst, wenn Sie die "Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug" (Vordruck "Kasse 1005a - Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer-Zulassung") vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Zulassungsbehörde abgegeben haben!

mehr Ein Infoblatt der Steuerverwaltung mit näheren Hinweisen zum Verfahren sowie die Formulare zum Lastschrifteinzug  finden Sie hier!

Was ist die "Kraftfahrzeugsteuer"? [089]

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