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Frage:

Wann gilt ein Fahrzeug als Wohnmobil und wie wird es besteuert? [097]

Antwort:

Wohnmobile sind Fahrzeuge, der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweist. Erfüllt ein Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird es ab dem 01.01.2006 nach einem neuen Steuersatz besteuert, der sich sowohl nach dem verkehrsrechtlichen Gesamtgewicht als auch nach der Schadstoffklasse richtet.

Mind. Schadstoffklasse S 4:

Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg

16 Euro je angefangene 200 kg

über 2.000 kg

10 Euro je angefangene 200 kg


insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro

Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1:

Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg

24 Euro je angefangene 200 kg

über 2.000 kg

10 Euro je angefangene 200 kg


insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000 Euro

Schlechter als Schadstoffklasse S 1:

Gesamtgewicht bis zu 2.000 kg

40 Euro je angefangene 200 kg

über 2.000 kg – 5.000 kg

10 Euro je angefangene 200 kg

über 5.000 kg – 12.000 kg

15 Euro je angefangene 200 kg

über 12.000 kg

25 Euro je angefangene 200 kg



Diese Steuersätze gelten ab dem 01.01.2010 auch für die Schadstoffklasse S 1.

In der Zeit vom 01.05. – 31.12.2005 bemisst sich die Steuer für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg nach dem Hubraum (Pkw-Steuersätze), mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 kg nach dem zulässigen Gesamtgewicht (Lkw-Steuersätze).

Fahrzeuge, die nicht die gesetzlichen Voraussetzungen eines Wohnmobils erfüllen, sind PKW und werden damit nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten besteuert.

[097 / Stand: 14.2.2007]