| Frage: | ||||||||||||||||||||||
|
Wann gilt ein Fahrzeug als Wohnmobil und wie wird es besteuert? [097] |
||||||||||||||||||||||
| Antwort: | ||||||||||||||||||||||
|
Wohnmobile sind Fahrzeuge, der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweist. Erfüllt ein Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird es ab dem 01.01.2006 nach einem neuen Steuersatz besteuert, der sich sowohl nach dem verkehrsrechtlichen Gesamtgewicht als auch nach der Schadstoffklasse richtet.
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro
insgesamt jedoch nicht mehr als 1.000 Euro
Diese Steuersätze gelten ab dem 01.01.2010 auch für die Schadstoffklasse S 1. In der Zeit vom 01.05. – 31.12.2005 bemisst sich die Steuer für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg nach dem Hubraum (Pkw-Steuersätze), mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 kg nach dem zulässigen Gesamtgewicht (Lkw-Steuersätze). Fahrzeuge, die nicht die gesetzlichen Voraussetzungen eines Wohnmobils erfüllen, sind PKW und werden damit nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten besteuert. [097 / Stand: 14.2.2007] |
||||||||||||||||||||||
| Sie sind hier: Startseite / FAQ / Kraftfahrzeugsteuer / Frage Nr.097 |


