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Wie kann ich mich gegen einen Steuerbescheid wehren? [035] |
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Gegen Steuerbescheide ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des anzufechtenden Steuerbescheids bei dem Finanzamt einzulegen, das diesen Steuerbescheid erlassen hat (§§ 355, 357 AO). [035 / Stand: 24.1.2007] |
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