Zur OFD Karlsruhe


Sie sind hier: Startseite / FAQ / Steuer-ID  / Frage Nr.113
Frage:

"Steuer - ID"  - Neues bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal für Besteuerungsverfahren - Was ist das und wo gibt es Informationen dazu? [113]

Antwort:

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurden die §§ 139a bis 139d AO zur Vergabe eines Identifikationsmerkmals für jeden Steuerpflichtigen eingeführt.

Für das Besteuerungsverfahren sind folgende Identifikationsmerkmale vorgesehen:

  • für natürliche Personen eine steuerliche Identifikationsnummer nach § 139b AO (IdNr.),
  • für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen die steuerliche Wirtschafts-Identifkationsnummer nach § 139c AO (W-IdNr.).

Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu folgende Informationen herausgegeben:

[113 / Stand: 26.04.2011]