| Frage: |
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Welches Finanzamt ist für die Einkommensteuerveranlagung örtlich zuständig, insbesondere bei Wohnungswechsel und mehreren Wohnsitzen? [153] |
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Die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen richtet sich nach dem Wohnsitz. Bei mehrfachem Wohnsitz im Inland ist bei ledigen Steuerpflichtigen der Wohnsitz maßgebend, an dem der Steuerpflichtige sich vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Steuerpflichtigen, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. [153 / Stand: 24.1.2007] |
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