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Ich bin umgezogen. Muss ich dem Finanzamt meine Adressänderung mitteilen? [255] |
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In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten. Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels jedoch ein anderes Finanzamt zuständig, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an. Sie können das zuständige Wohnsitzfinanzamt hier ermitteln: Hinweis: Bei einem Wohnungswechsel brauchen Sie die Anschrift auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nicht ändern zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Themenseite "Zuständiges Finanzamt". [255 / Stand: 7.4.2011] [0105 5000] |
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