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Welche Änderungen ergeben sich ab dem 01.01.2005 durch das "Alterseinkünftegesetz" bei der Einkommen- und Lohnsteuer? [006] |
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Kern des Alterseinkünftegesetzes ist die Harmonisierung der Besteuerung von Altersbezügen durch den generellen Übergang auf ein System der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu ist im Endstadium vorgesehen, dass Altersbezüge grundsätzlich – wie schon bisher die Beamtenpensionen – in voller Höhe besteuert werden und die zum Aufbau der Altersversorgung geleisteten Beiträge von der Einkommensteuer freigestellt werden.
Hinweis: Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in einer Broschüre des Finanzministeriums Baden-Württemberg mit dem Titel "Steuertipps für Senioren". Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg aufgerufen und heruntergeladen werden. [006 / Stand: Oktober 2009] |
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