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Welches Finanzamt gibt Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen Auskunft? [171] |
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Nach § 1 Abs. 1 Nr. 13 und 25 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) ist für die Umsatzsteuer der im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Unternehmer im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung örtlich das Finanzamt Konstanz zuständig. Auskunft erhalten sie dort bei der "Umsatzsteuer-Auslandsstelle" (T. 0049 7531/289-0).
Hinweis zum Merkblatt und zu den Anlagen: [171 / Stand: 17.08.2011] |
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