| Frage: |
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Gibt es Fördermaßnahmen zum selbst genutzten Wohnungseigentum im Rahmen der privaten Altersvorsorge? [107] |
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Ja. Die steuerliche Förderung erfolgt durch das zum 01.01.2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“ - kurz: „Altersvermögensgesetz (AVmG)“ – vom 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) u.a. durch den sog. „Altersvorsorge-Eigenheimbetrag“. Zur steuerlichen Behandlung der Förderung hat das Bundesfinanzministerium eine Broschüre „Vorsorgen und Steuern sparen - Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge“ (Stand Juli 2005) herausgegeben, die Sie im Internet abrufen können. Mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) vom 29.07.2008, BGBl. I S. 1509, wurde zudem der sog. „Wohn-Riester“ eingeführt. Das EigRentG bezieht hiermit im Regelfall ab dem Veranlagungszeitraum 2008 selbst genutzte Wohnimmobilien in die Förderung der privaten Altersvorsorge mit ein. Für den „Altersvorsorge-Eigenheimbetrag“ ergeben sich ebenfalls Änderungen. Das Bundesfinanzministerium hat auf seinen Internetseiten weitere Informationen bereitgestellt, die Sie unter den nachfolgenden Links erreichen können: „Fragen und Antworten zum Wohn-Riester“
[107/ Stand: 30.6.2010] |
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