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Frage:

Welche Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung gibt es? [020]

Antwort:

Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt eine allgemein verlängerte Frist bis zum 30. Dezember des Folgejahres.

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, möchten aber die Einkommensteuerveranlagung zwecks Rückerstattung zuviel erhobener Steuerabzugsbeträge (z.B. Lohnsteuer) beantragen (Antragsveranlagung), gilt die reguläre Festsetzungsfrist von vier Jahren. D.h. eine Antragsveranlagung für das Jahr 2010 kann bis zum 31.12.2014 beantragt werden.

Hinweis:
Weitere Informationen zur Pflicht- und Antragsveranlagung finden Sie auch im "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler" (Lohnsteuerfibel). Diese Broschüre können Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unter >Publikationen >Steuerratgeber aufrufen und herunterladen.

[020 / Stand: 06.09.2011]