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Frage:

Welche Schadstoffklassen und Steuersätze für PKW gibt es? [088]

Antwort:

Die geltenden Schadstoffklassen und Steuersätze sind aus nachstehender Übersicht ersichtlich.

 

Übersicht über die Steuersätze

 

 

 

Steuersatz je

 angefangene 100 cm³

 Hubraum

  - € -

Emmisions-

gruppe für Pkw

Schlüssel-Nr. in den Fahrzeug-papieren

Geltungsdauer

Otto-

motoren

Diesel-

motoren [*]

Euro 3, Euro 4,

3-Liter Auto

30 bis 33,

36 bis 48,

53 bis 70,

72 bis 75

seit 01.01.2004

6,75

15,44

Euro 2

25 bis 27,

35,

49 bis 52,

71

seit 01.01.2004

7,36

16,05

Euro 1 und vergleichbare

01, 02,

03 [1][2][3],

04 [3] ,

09 [3] ,

11 bis 14, 16,

18, 21, 22, 28, 29,

34, 77

seit 01.01.2005

15,13

27,35

andere, die bei Ozonalarm fahren dürfen

10[3], 15 [3],

17, 19, 20,

23, 24

seit 01.01.2005

21,07

33,29

(bedingt) schad-stoffarme, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen

03, 04,

05 [4], 09

seit 01.01.2005

25,36

37,58

übrige

00, 05 bis 8,

10, 15,

88

seit 01.01.2001

25,36

37,58


[*] Für Diesel-PKW erhöht sich in der Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2011 der jeweilige Steuersatz um 1,20 € je angefangene 100 cm³, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM 01 und PM 0 bis PM 5 oder einer der Partikelminderungsklassen PMK 01 und PMK 0 bis PMK 4 nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht (§ 9a Abs. 1 KraftStG). Dies gilt nicht für Oldtimer-Kennzeichen und sog. rote Kennzeichen.

 

[1] Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.

 

[2] Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.

 

[3] Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief /-schein unter Ziff. 5 - Antriebsart - „OTTO/GKAT“ und die Schlüsselnummer „51“ eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

 

[4] Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden

 

Angaben ohne Gewähr

[088 / Stand: 18.7.2007]