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Frage:

„Abgeltungsteuer“ – Was ist das und wo finde ich nähere Informationen dazu? [029]

Antwort:

Die „Abgeltungsteuer“ ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte und für Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren im Privatvermögen (insbesondere Schuldverschreibungen und Aktien), die ab dem Veranlagungszeitraum 2009 in Deutschland eingeführt wird. Sie ersetzt das heutige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben muss. Damit wird für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt.

Mit dieser Steuer wird auf Kapitalerträge eine einheitliche Steuer von 25 Prozent erhoben. Diese ist unabhängig vom individuellen Steuersatz. Somit sind die individuellen Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr Teil der Jahreseinkommensteuererklärung. Statt über den jährlichen Einkommensteuer-Bescheid wird diese Steuer direkt von den Geldinstituten für jeden Kunden an das Finanzamt überwiesen. Das Verfahren bedeutet eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen.

Für die Abgeltungsteuer wird ein so genanntes Veranlagungswahlrecht eingeräumt. Man kann also wählen, ob man nach der neuen Abgeltungsteuermethode besteuert werden möchte oder nach der herkömmlichen Methode. Diejenigen, deren individueller Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden das alte Verfahren wählen - diejenigen, die darüber liegen, werden sich für die Abgeltungsteuer entscheiden (dann aber auch ohne Werbungskostenabzug).

Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgenden Internetseiten der Steuerverwaltung:

Hinweise:

[029 / Stand: 3.1.2008]