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Was ist eine "Gewerbesteuer"? [067] |
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Die Antwort zur "Gewerbesteuer" ist nach folgenden Themen gegliedert (bitte wählen Sie aus):
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf Hinweis: Die Formulare zur Gewerbesteuer finden Sie im Onlineangebot der Steuerverwaltung. Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag. Dieser beträgt ab dem Jahr 2008 3,5 Prozent des Gewerbeertrags. Bis 2007 war die Berechnung je nach Rechtsform unterschiedlich:
Der ermittelte Steuermessbetrag wird von der zuständigen Gemeinde mit einem sogenannten "Hebesatz" multipliziert. Dieser Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, beträgt jedoch mindestens 200 Prozent. Hinweis: Hat ein Gewerbebetrieb mehrere Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden, wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt und die Gewerbesteuer in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.
Die Vorauszahlungsrate beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr kann sich dementsprechend eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben. Es entstehen keine Verfahrenskosten. Hinweis: Die aktuellen Fassungen der steuerlichen Gesetze und Verordnungen finden Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de. Das Bundesministerium der Justiz und die juris GmbH stellen dort für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht im Volltext bereit (kostenlos!). Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung dieses kostenlosen Dienstes. [067 / Stand: 29.02.2008] [5109 1001] |
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